Der DDR-Lappen wurde damals auf BRD-Recht "aufgewertet". Und das hieß dann nicht mehr Fahrzeug bis 3,5 t und Anhänger bis 0,75 t, sondern Fahrzeug bis 7,5 t und Anhänger 1,5x Fahrzeuggewicht. Das beste: "aufwerten" dürfen die Gesetzgeber, "abwerten" nicht!!!
Im Sommer 1992 durfte ich auf einem BAB-Rasthof bei Nürnberg einen Autobahnpolizisten diesbezüglich belehren. Das war ein riesen Spaß! :thumbsup:
Im Sommer 1992 durfte ich auf einem BAB-Rasthof bei Nürnberg einen Autobahnpolizisten diesbezüglich belehren. Das war ein riesen Spaß! :thumbsup:
