Die Last mit der Anhängelast

      Die Last mit der Anhängelast

      Mahlzeit Leute,
      heute ärgere ich mich mal wieder über die bescheuerte Bürokratie und Eintragungswut.

      Wie ihr ja wisst, fahre ich einen Mondeo MK III mit 2,5 Liter V6 Motor und 170 PS.
      Das Auto hat eine AHK eingetragen mit 1800 Kg Zuglast.
      Das bedeutet, dass ich erstmal ECHTE 1800 Kg ziehen darf/dürfte.

      WENN, ja wenn da nicht weiter unten eingetragen wäre:
      "Zul.Ges.Gew. des Zuges max. 3460 Kg"
      Da nun das Auto 1507 Kg Leergewicht und ein zulässiges Gesamtgewicht von 2030 Kg hat,
      darf ich nun max. einen Hänger mit 1430 Kg zulässigem Gesamtgewicht dranbibschen.

      Im Net fabulieren verschieden Leute, dass man das etwas ausgleichen könnte indem man
      das Zugfahrzeug weniger belädt und dafür dann etwas mehr Gewicht für den Anhänger
      frei hat.

      Ich halte das für kompletten Blödsinn, da sich die Eintragung ja auf das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT
      bezieht und nicht auf das tatsächliche Gewicht.

      Oder seh ich das falsch? Gibt es ne Möglichkeit das Zul. Gesamtgewicht des Zuges hochsetzen zu lassen, so dass ich
      die eingetragenen 1800 Kg Anhängelast auch ziehen darf?
      Beste Grüsse, Frank

      Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Du verstehst! :ideaa

      Einfachheit ist die höchste Form der Raffinesse (Leonardo da Vinci)

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      Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem Multicar LKW.

      Du benötigst die Unterlagen der AHK im Original und eine Freigabe vom Hersteller des Fahrzeuges. Damit kannste dann bei der zuständigen Prüforganisation das ZGG auflasten lassen.

      Und ob dann auch noch ein neues Abgasgutachten (mehr Gewicht - mehr Abgasausstoß und somit mehr KFZ Steuern) nötig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Damals war es bei mir nicht nötig und nur die Freigabe von Multicar hat gereicht.
      Leute, die mit mir nicht auskommen, müssen eben noch an sich arbeiten !!! $finger $finger $finger



      Im Laufe der Jahre begriff ich, daß es unmöglich ist, allen zu gefallen. Daher entschied ich, einfach Allen auf den Sack zu gehen.
      Und ich liebe es..........
      Achsooo liebe Schlange - überleg Dir das Ganze wirklich gut !!!!!!!!!!!!!!!!

      Das passende Freigabeschreiben bei Multicar kostete viereckig Geld (da hält schließlich Mercedes die Hand auf), die DEKRA Leipzig hat das Gutachten mit über 100 Euronen berechnet und dann neue Papiere auf der Zulassungsstelle kostete auch nochmal ordentlich Taler.....

      Hier ist Nutzen/ Kosten abzuwägen.....
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      Die gehen mir mit ihrem Bürokratenscheiß dermaßen auf den Zünder, dit gloobt keener... :evil:
      Aslo, so wie ich das verstehe, hab ich ein max. Zul Gesamtgewicht des Zuges eingetragen.

      Das ist ein reiner Papierwert, eine Höchstgrenze, so wie ich das verstehe und hat erstmal nichts mit den tatsächlichen Gewichten zu tun.
      Wenn also mein Auto auf dem Papier ein zul GG von 2030 hat und ich max. 3460 zul. GG des Zuges haben darf, kann es ja nur so sein dass ich
      die beiden zul. GG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammenrechnen muss. Die realen Gewichte spielen da doch keine Rolle, oder?

      Wenn ich also jetzt einen 1800 Kg Hänger ziehen will, müsste ich das zul. GG des Autos auf 1660 Kg ABLASTEN.
      Weil 1800 Kg zul.GG Anhänger und 1660 Kg zul. GG Auto = 3460 Kg zul. GG Zug.
      Oder???? ?( ?( ?(
      Beste Grüsse, Frank

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      Es gibt da ja noch die 15% Regel....
      Ansonsten ist die Frage, wie oft du mit 1800kg Anhängelast unterwegs sein wirst, wie lukrativ das vielleicht ist und wie hoch im Zweifel die Strafe ist. Solche Dinge weiß nur der Blubb aus seinem täglichen Geschäft.
      Am Ende fährt dein Mondeo eventuell noch über 100 km/h?

      Ich persönlich glaube nicht, dass es gut ist, wenn bei solchen Gespannen das Zugfahrzeug eventuell leichter ist, als der Anhänger. Selbst ein gebremster Anhänger bringt in Wirklichkeit nicht die Bremsleistung, die es braucht. Bei Nutzfahrzeugen und LKW mag das anders sein, weil da die Anhänger anders gebremst werden.
      "Wahrheit ist so uninteressant!"
      Qetesh /Vala Mal Doran

      "Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen."
      Erich Maria Remarque (Dt. Schriftsteller)

      Fjordblaues Imperium
      Ja Uwe, die Technik und die Problematik ist mir durchaus geläufig und mein Mondeo läuft sogar über 200 km/h. Ich bin auch durchaus in der Lage größere, auch kritisch konfigurierte Kombinationen sicher zu fahren.
      Mir geht es hier ausschließlich um diese rechtliche Eintragungsgeschichte und der daraus entstehende Problematik dass ich Eintragungsmäßig erst mal nen 1,8 Tonnen Anhänger ziehen darf, dieses auch nach der 1:1 Regel kann, mein Auto das schafft, es aber drei Zeilen weiter in der Zulassung um knapp 400 Kg reduziert wird.
      Wenn die unter Anhängelast 1400 Kg eingetragen hätten, gäbe es keine offenen Fragen.
      Beste Grüsse, Frank

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      Ich verstehe das, mir geht es ja auch oft so.
      So lange du deinen Mondeo nicht voll auslastet ist doch eh alles egal.
      Sollte deine Anfrage auf einen Wohnwagen abzielen, nun, einfach die Sachen aus dem Mondeo in den Wohnwagen umlagern...., egal ob es Blödsinn ist.
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      Nee Uwe, das ist ja die Crux. Es geht nicht um das tatsächliche Gewicht sondern um das zul GG des Zuges. Das steht ja auf dem Papier und da lässt sich nichts umlagern.

      Wenn mich die Rennleitung rauszieht, brauchen die ja noch nicht mal wiegen. Die nehmen den Fzg Schein des Wohnwagen und gucken, aha, 1800 Kg zul GG. Dann gucken die in den Schein des Mondi und sehen 2030 Kg zul GG. Dann holen die einen der rechnen kann und kommen auf zusammen 3830 Kg zul GG des Zuges und das sind knapp 400 Kg zuviel, auch wenn der Zug tatsächlich nur 2500 Kg wiegen würde.
      Beste Grüsse, Frank

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      Bezüglich der angeblichen 15% Regelung:
      Uwe in dem Fall vergiss es einfach schnell !!!! Bei einer solchen Überladung, wie es Frank gerade beschrieben hat, bleibt die Fuhre sofort stehen und es rasselt ne Menge Punkte, Fahrverbot und ne satte Geldstrafe !!!
      Das Einzige, was der Schlange noch ein wenig Spielraum in ner Kontrolle verschafft ist die Stützlast, welche noch vom "Übergewicht" abgezogen werden kann.


      Frank es kann aber passieren, wenn Du bei einem Fahrzeug das GG "ablastest", daß dann dadurch ein geringeres ZGG eingetragen wird. Ich würde zuerst in Ford Foren, im Ford AH oder auf der HP von Ford recherchieren, ob das Jemand schonmal gemacht hat mit der Auflastung eines Mondi´s.
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