Täusch dich da mal nicht. das hab ich auch mal gedacht.. bis ich 12 Km laufen durfte.blubb schrieb:
Lösung 1:
Meine roten KZ gelten europaweit !!!!!!!
Eine Fahrt mit roten Kennzeichen (06er Nummer) ins Europäische Ausland ist nicht mehr zulässig. Scheiss egal wo die her sind, und wer sie versichert... Sie werden nicht mehr anerkannt, da es so etwas dort nicht gibt. Das bedeutet, dass eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt in Deutschland beginnen und enden muss. So sagt es die Zulassungsverordnung.
Das Versehen eines Fahrzeugs mit nationalen (= deutschen) roten Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen im Ausland stellt eine unzulässige Fernzulassung dar und ist daher verboten.
Dafür benötigst du Ausfuhrkennzeichen

