Saisonkennzeichen?

      Saisonkennzeichen?

      Da wir jetzt den SpacStar haben und der auch eine Anhängerkupplung bekommen soll, möchte ich den Galant im Winter eh nicht nutzen.
      Es wäre aber schön, wenn er da auch nicht noch Kosten in Richtung Steuer und Versicherung verursacht. Deswegen denke ich über ein Saisonkennzeichen nach.

      Weil ich aber von der ganzen Sache keine Ahnung habe, und bevor ich mich mit der Zulassungsstelle behänge, dachte ich, ich frag mal Euch, was da auf mich zu kommt.
      Lohnt das überhaupt?
      Was entstehen für einmalige und was für wiederkehrende Kosten?
      Wie sind Eure Erfahrungen damit?
      "Wahrheit ist so uninteressant!"
      Qetesh /Vala Mal Doran

      "Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen."
      Erich Maria Remarque (Dt. Schriftsteller)

      Fjordblaues Imperium
      Huhu,

      es lohnt sich auf alle Fälle. Einmalige Kosten entstehen wie bei jeder normalen Um-/Anmeldung auch. Du hast halt nur ein paar Zahlen aufm Schild mit drauf stehen. Genauen Betrag weiß ich nicht mehr. Könnten so 70€ gewesen sein, das werden Andere hier sicherlich besser wissen. Wiederkehrende Kosten sind genauso wie bei einer Ganzjahreszulassung (Steuern und Versicherung), nur eben halt reduziert auf den genutzten Zeitraum. Diese werden bei mir vor der Saison fällig. Da ich Colt und Pajero jeweils ein halbes Jahr fahre, sind das pro Fahrzeug der halbe Preis. Du musst dich lediglich bei deiner Versicherung informieren. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man nur bei einer Zulassung von mind. 6 Monaten Prozente runter fährt. Ob das stimmt weiß ich nicht.

      Das Saisonfahrzeug muss außerhalb der Saison auf einem Privatgrundstück (idealerweise Garage) abgestellt werden. Es gibt da irgendwelche Ausnahmeregelungen in denen das Fahrzeug auch außerhalb der Saison bewegt werden darf, aber die Informationen darüber sind im Netz nicht eindeutig. Da gibt es, so scheint es mir, auch viele Mythen. Wenn du es so machst wie ich mit zwei Fahrzeugen für zwei Zeiträume, hat man bei dem Übergang halt das Problem, dass das eine Fahrzeug bis 0 Uhr draußen sein darf und das Andere erst ab 0 Uhr raus genommen werden darf. Auch hier habe ich bisher keine eindeutigen Informationen gefunden, ob es da Karenzzeiten gibt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich dieser Staat auch da ziemlich bekloppt hat. Da ich aufm Dorf wohne und viel Fläche habe, ist das aber unproblematisch. ;)
      Ich stelle das Fahrzeug also einmalig auf Saisonkennzeichen um, in dem ich das auf der Zulassungsstelle gegen Gebühr veranlasse, entsprechende Kennzeichen besorge und das wars.
      Danach muss ich nicht jährlich auf die Zulassungsstelle, sondern montiere die Kennzeichen, zahle Steuern und Versicherung, fertig.

      Zur Ganzjahreszulassung kann ich jederzeit wieder wechseln, oder?
      Was ist, wenn der HU Termin in der zulassungsfreien Zeit liegt?
      Am HU Intervall ändert sich nichts?
      "Wahrheit ist so uninteressant!"
      Qetesh /Vala Mal Doran

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      Fjordblaues Imperium
      Genau. Ein Mal hin, umstellen und das wars. Was du da jetzt genau bei der Zulassungsstelle sagen musst, weiß ich nicht. :D Im Zuge der tollen Gemeindegebietsreform vor ein paar Jahren ist die Zulassungsstelle mittlerweile 40km weg, so dass ich das über den Händler meines Vertrauens bzw. dessen Zulassungsservice habe machen lassen. Daher weiß ich auch nicht, ob du dein spezielles Kennzeichen weiterhin benutzen darfst (da Kreisänderung = Nummernschildänderung), aber ich meine da gibt es sowieso kreisabhängige Regelungen. Bin halt einfach hin, habe den Versicherungsschriebs, Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, glaube Personalausweiskopie und Fahrzeugpapiere mitgenommen und gesagt von wann bis wann. Beim Pajero wurde nur das Wunschnummernschild versemmelt und hinten ein flaches, breites geliefert. Damit kann ich aber leben. :rolleyes:

      HU Intervall bleibt bestehen bei zwei Jahren. Wenn es außerhalb des Zeitraums liegt, trifft hier genau eine dieser angeblichen Regelungen zu, dass man dafür dann zum Tüv fahren darf. Andere schreiben, man hätte einen Monat Zeit sich nach Beginn der Saison drum zu kümmern. Ich werde mit dem Pajero nächstes Jahr einfach zu Beginn der Saison zum Tüv fahren (glaube der läuft August oder September ab). Danach dürfte sich das Problem eh erledigt haben, da ja mittlerweile nicht mehr rückdatiert wird. Was du auf alle Fälle nicht darfst, ist außerhalb der Saison mit roten Kennzeichen fahren. Idiotischerweise stellt das in Deutschland eine Straftat dar. :cursing:

      Wechsel zur Ganzjahreszulassung sollte problemlos auf dem gleichen Weg möglich sein. Das habe ich aber noch nicht gemacht.
      Nummernschild kannst du behalten, wenn du willst. Wird einfach nur neu geprägt inkl. dein Saisonzeitraum drauf. Hab ich beim Siggi auch gemacht, ist ne einfache Ummeldung und kostete mich 27,10€ zusätzlich der Nummernschilder von hier: kennzeichenprofis.de. Der Wechsel wieder auf Ganzjahreskennzeichen geht genauso easy.

      Ist der Tüv-Termin im Zeitraum der Stillegung, wie bei mir, darfst du in der nächsten kommenden Saison deine Erstfahrt mit dem Auto zur Werke machen. Das ist legal und hat sein gutes, wie Blubb0r schon sagte, wird nicht zurückdatiert, d.h. du sparst dir paar Monate ein. :thumbup:
      Mitsubishi Sigma 3,0l 24V, 205 PS, Bj. 1994



      Die 388 auf dem Elbetreffen!
      Mit der Nummer behalten, das hängt von den Zeichenstellen ab.
      Bei Saison, kann es maximal noch 7 Stellig sein.
      Proxima hat, genau wie ich, als Landkreis schon 3 Stellen verbraucht.
      Bei mir ging nur noch HBN-TD66. Davor hatte ich, hinter den Landkreis, 2 Buchstaben und 3 Zahlen, daher musste ich was neues nehmen. Hat keine Saison mehr dahinter gepasst.

      Lange Rede kurzer Sinn. Proxima hat 8 Stellen. Eine zuviel.
      Muss also was neues nehmen.

      Proxima, wenn noch was Unklar ist, du kannst mich auch nochmal anrufen kurz bevor du hin willst. ich bin fast 1x der Woche auf der Zulassungsstelle wegen so was.

      Du brauchst auch ne neue EVB Nummer (Versicherrung) In dieser muss, bzw. sollte (für einen reibungslosen Ablauf) schon die Saison eingetragen sein. Die Zulssungsstelle gibt dann die Nummer in den PC ein, um die Gültigkeit und den Versicherrungsnehmer zu prüfen. Die sehen dann auch sofort, von wann bis wann die ausgestellt ist.
      Wenn du das nicht angibst, bei deiner Versicherrung, müssen die da 10x rummurksen und die Zulassungsstelle meldet die Saison erst der Versicherrung blabla.
      Also am besten gibst du schon deine gewünschte Saison an, wenn du dir die Nummer holst. Nicht erst auf der Zulassungsstelle.

      Zum Tüv noch angemerkt:
      Tüv wird schon seit einen Monat, gar nicht mehr zurückdatiert. Bei keinen Auto. Das wurde abgeschafft.

      Den Rest haben die beiden ja schon prima beschrieben. Ich danke euch. :thumbup:
      Bedeutet Saisonkennzeichen eigentlich immer nur sechs Monate Zulassungsdauer oder gehen auch sieben oder acht?
      Mir ist dabei klar, dass dabei einige Vorteile verloren gehen würden.
      "Wahrheit ist so uninteressant!"
      Qetesh /Vala Mal Doran

      "Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen."
      Erich Maria Remarque (Dt. Schriftsteller)

      Fjordblaues Imperium
      Du kannst als Saison minimal 2 Monate und maximal 11 Monate wählen - dazwischen ist alles möglich. Wichtig wäre, falls du trotzdem jedes Jahr runtergestuft werden willst, wenn das bei dir überhaupt noch notwendig ist, dann solltest du darauf achten, dass dein Auto über 180 Tage im Jahr angemeldet ist.
      Mitsubishi Sigma 3,0l 24V, 205 PS, Bj. 1994



      Die 388 auf dem Elbetreffen!
      Also was noch zu erwähnen ist, dass sich die Saisonzeiträume bis zu einem Monat zu Beginn und Ende überschneiden dürfen-
      Sprich das eine Auto hat Saison 04-10 und der andere hat 10-04! Somit dürfen zu Beginn und Ende der Saison beide Fahrzeuge gefahren werden, ohne das die Versicherung einen neu als Zweitwagen einstuft.
      Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das wirklich alle so machen. Weiß nur, dass es bei der Versicherung "meines Vertrauens" so ist.

      Das mit den 180Tagen stimmt übrigens. Für das Fahrzeug muss mind. 6 Monate ununterbrochener schadenfreier Versicherungsschutz bestanden haben um besser gestuft zu werden.
      "Die Großen schaffen das Große, die Guten das Dauernde"
      Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach