Regelungen, Gesetzmäßigkeiten, Kleinigkeiten rund ums Auto

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      Regelungen, Gesetzmäßigkeiten, Kleinigkeiten rund ums Auto

      Hin und wieder stoßen wir durch eigene Erfahrungen, uns aufgezwungene Erfahrungen :D oder durch puren Zufall auf Kleinigkeiten, die wir sonst nie wahr genommen hätten.
      Genau das sind die Sachen, die hier rein sollen.
      Ich war heute auf der Suche nach Hintergründen zur DOT Markierung von Reifen und bin darauf gestoßen:

      Für Anhänger, die nach der 9. Ausnahmeverordnung der deutschen StVO[2] eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Überschreitet auch nur ein Reifen diese Altersgrenze, so erlischt die 100-km/h-Zulassung. Der Gespannführer muss sich also darüber vergewissern, dass kein Reifen eine DOT-Nummer älter als 6 Jahre hat, bevor er die Sonderregelung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in Anspruch nimmt. Beispielsweise muss er bei einem Reifen mit der Kennzeichnung 5102 seit dem 22. Dezember 2008 die Geschwindigkeit auf 80 km/h drosseln.

      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/DOT-Nummer
      "Wahrheit ist so uninteressant!"
      Qetesh /Vala Mal Doran

      "Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen."
      Erich Maria Remarque (Dt. Schriftsteller)

      Fjordblaues Imperium
      Das gehört zum Prüfumfang vom TÜV bei 100 KM/H Anhängern !!!!!! Das bekomme ich von meinem Böckmann Center hier in Leipzig schon früh genug mitgeteilt. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
      Leute, die mit mir nicht auskommen, müssen eben noch an sich arbeiten !!! $finger $finger $finger



      Im Laufe der Jahre begriff ich, daß es unmöglich ist, allen zu gefallen. Daher entschied ich, einfach Allen auf den Sack zu gehen.
      Und ich liebe es..........
      Mein Nachbar hat einen Anhänger der Firma Koch den ich immer mal nutzen darf, ein Tandemachser mit 2to Zuladung und 100km/h Zulassung. Der gute ist nun schon 8 Jahre alt war erst vor 2 Monaten beim TÜV und hat diesen ohne Mängel bestanden mit den immer noch ersten Original Reifen.
      Der Reifenfreundliche meines Vertrauens erzählte mir neulich, als ich nach Vorjahres Dot Reifen Ausschau hielt, das er diese bis zu 4 Jahre einlagern dürfe und immer noch als neu zu verkaufen. Den ein Reifen altert erst wenn er in Benutzung ist und somit dem UV-Licht ausgesetzt ist. Solange ein Reifen im Lager kein UV-Licht abbekommt kann dieser Problemlos mit einer 4 Jahren alten Dot Nr. als neu verkauft werden.
      So, was wenn man solch einen Reifen auf den Anhänger aufzieht? Welche Aussage ergibt dann hier die Dot Nr. noch?
      Der Anhänger ist zwar 8Jahre alt steht aber da wie quasi NEU 10.000km hat der runter wenn überhaupt...
      Ich persönlich finde 6Jahre als arg übertrieben ... Werde ich mal meinem Nachbarn erzählen bin mir sicher das der unter den Umständen auf die 100 km/h gern verzichtet ...
      Für einen Anhänger im Bautransport oder Maschinen Transport so wie der Blubb seine Bagger umzieht, ja an so einem Anhänger dürfte auch alle 3 Jahre Neue Reifen druff ...

      Shadows of History schrieb:

      Das ist so nicht richtig, denn es gibt ein Gerichts-Urteil, dass die Reifen maximal 2 Jahre nach DOT, als neu verkauft werden dürfen. Das ist die geltende Rechtslage.


      Da bräuchten wir einen Beleg zu. ;)
      Ich habe vor kurzem gelesen, dass einige Hersteller Reifen noch als Neureifen betrachten, wenn sie fünf Jahre alt sind, allerdings wird immer eine fachgerechte Lagerung voraus gesetzt.
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      Fjordblaues Imperium
      :)
      Was die, wie, betrachten spielt dabei keine Rolle. Eine privat Person hat neue Reifen bestellt und eigentlich alte( die Jahreszahl weiß ich nicht mehr) bekommen. Darauf hin hat er geklagt und recht bekommen. Dabei wurde festgelegt, das die Reifen nicht älter als zwei Jahre (ab DOT) sein drüfen, um sie als neu verkaufen, zu können.

      Man bedenke bitte dabei, das es von Jahr zu Jahr , doch erstaunliche Entwicklungen in der Reifenindustrie gibt. Ein 6 Jahre alter Reifen liegt Entwicklungstechnisch so weit zurück.

      Nimm es mir bitte nicht übel, aber ich werde mich jetzt nicht auf die Suche, nach dem Aktenzeichen machen.
      Das kann ich machen wenn die OP vorbei ist.
      Ich hab mal etwas weiter gesucht.
      War nicht schwer, mußte nur einer Quellenangabe auf der Wikipediaseite von oben folgen:

      „Mehrere Jahre sachgemäß gelagert“ bedeutet rechtlich betrachtet, dass ein Reifen, der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt und dadurch in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Das heißt also: Grundsätzlich ist bei sachgemäßer Lagerung gemäß DIN 7716 bzw. ISO 2230 ein Reifen bis zu einer Lagerdauer von fünf Jahren als Neureifen zu spezifizieren. Der Verkauf und die Montage sind somit technisch unbedenklich. Dies muss aber auch nachgewiesen werden können. Dazu die entsprechenden Urteile:
      •Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003 •Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004 Das Amtsgericht (AG) Starnberg hat aber in einem Urteilsspruch vom 16. Dezember 2009 (AZ: 6 C 1725/09) entschieden, dass Reifen unter bestimmten Umständen nicht mehr als Neureifen verkauft werden dürfen. Bei derartigen Reifen habe der Käufer einen Anspruch auf Preisminderung. Der Durchschnittskäufer dürfe beim Kauf von Neureifen davon ausgehen, auch Reifen zu erhalten, die dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entsprechen, begründete das Gericht seine Entscheidung.


      Quelle: kfztech.de/kfztechnik/technikprofi/reifenalter.htm

      Also sind fünf Jahre alte unbenutzte und korrekt gelagerte Reifen noch gut verwendbar, aber mit dem Alter von zwei Jahren entwicklungstechnisch überholt. Der normale Käufer erwartet bei einem Neureifen also ein Produkt auf dem aktuellen Stand der Technik. Nun ja und was der Gesetzgeber bei 100 km/h Anhängern dazu sagt, das sehen wir ja oben. Irgendwie trotzdem merkwürdig. Bei Autos kräht kein Hahn danach und die sind alle schneller als Anhänger. Allerdings werden letztere auch selten genutzt, stehen oft und lange rum und natürlich altern die Reifen, gerade wenn der Anhänger der Sonne ausgesetzt ist und nicht jeder Eigner achtet auf sowas.
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      Fjordblaues Imperium
      Nun kauf ich mir für den 100km/h Anhänger einen 5Jahre alten Reifen welcher Fachgerecht gelagert wurde und als Neu gilt, dürfte ich diesen nur noch 1Jahr fahren?
      Da sieht man mal wieder das Gesetze aus Purer Langeweile entstehen ohne vorher drüber nachgedacht zu haben, ob es den bereits ein Gesetz gibt welches das alter eines Reifens als Neu und alt definiert.
      In dem Anhänger Gesetzestext müsste stehen ab Kaufdatum nicht ab Dot! Ich würde es hier auf einen Prozess ankommen lassen und diese Reifen bis zu 11 Dot Jahren fahren.

      Danke Proxima für das doch überaus interessante Thema

      Da fällt mir nur wieder der Hans Söllner ein mit der Erklärung wie das Gesetz für die Aids-Handschuhe entstanden ist.
      Aber der Gesetzestext ist doch eindeutig

      § 3
      Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten
      Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)
      gekennzeichnet sein.

      spätestens wenn du wegen geplatzten Reifen einen baust, sagt dir die Versicherung: §3 , DOT-Markierung, 6 Jahre, Eindeutig, du zahlst, Feierabend.

      Da ist es völlig egal was da noch als "Neu" beim Verkauf gilt.
      Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt, schnellere Pferde. (Henry Ford)
      Das Leben ist zu kurz, um "Hardware sicher zu entfernen"
      orschwerbleede
      Das kannste schon so machen, aber dann isses halt Kacke

      TheSilent schrieb:

      spätestens wenn du wegen geplatzten Reifen einen baust, sagt dir die Versicherung: §3 , DOT-Markierung, 6 Jahre, Eindeutig, du zahlst, Feierabend.
      Das ist ja der Knackpunkt.
      Man kauft einen Reifen als Neu und kann ihn nach nem Jahr schon wieder der Müllabfuhr anvertrauen.
      Mir wäre das nicht egal.

      Ausserdem ,wer kann lückenlos Beweisen ob ein Reifen vorschriftmässig gelagert wurde oder nicht.
      Bei einem Jahr wäre ich noch auf der sicheren Seite selbst wenn er im freien lagert,aber bei 5 Jahren wäre das zuviel gottvertrauen.
      MfG Kodiak
      Nobody is Perfect!

      98 er Carisma LX GDI 160Tkm ABS ,man.Klima,man.Drosselkl.,Trommelbremse H.
      TSN.9644-352 Klassifikation: DA2A-LNJGL6
      Hobbywerkstatt
      picasaweb.google.com/Kodiac2/Carisma18LXGDI98
      Nunja, der Dealer will ja dein Geld wenn du Reifen kaufst, also machst Du die Ansage.
      Und wenn du sagst, ich will keine "alten" Reifen, dann ist das eben so. Entweder dreht sich der Dealer dann bis er das liefern kann was du haben willst, oder du drängst jemand anderem dein Geld auf. ;)
      Beste Grüsse, Frank

      Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Du verstehst! :ideaa

      Einfachheit ist die höchste Form der Raffinesse (Leonardo da Vinci)

      Link zu den Unterhaltskosten Pajero 2.8 TD:
      Man kann die Sache einfach umgehen und einen Reifen mit aktueller DOT bzw. max 1 Jahr alter DOT kaufen. Hier ist jeder seines eigenen Glückes Schmied. Selbst im Internet wird meistens bei Angeboten darauf hingewiesen, wenn die DOT älter als 1 Jahr ist. Also gucken und entsprechend kaufen oder zum Reifenhändler gehen und im sagen, dass man keinen 5 Jahre lang gelagerten Reifen will. ;)
      Mitsubishi Sigma 3,0l 24V, 205 PS, Bj. 1994



      Die 388 auf dem Elbetreffen!
      Das muss einem aber auch bewusst sein ,ich hätt es jetzt nicht gewusst ,das Reifen bis 5J noch als neu gelten können bzw. das Hängerreifen bei 100kmh Zulassungen nach 6J gewechselt werden müssen.
      Beim Auto wird nur nach Augenschein geurteilt .Wahrscheinlich weil ein Standplatten beim Auto vom Fahrer schnell erkannt wird und weils nervt dann auch gewechselt wird.
      MfG Kodiak
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      Jan Flakus schrieb:

      Kodiak schrieb:

      Das muss einem aber auch bewusst sein ,ich hätt es jetzt nicht gewusst ,das Reifen bis 5J noch als neu gelten können bzw. das Hängerreifen bei 100kmh Zulassungen nach 6J gewechselt werden müssen.

      noterror Unwissenheit schützt nicht vor Strafe X(
      Wow,da haste aber nen Geistesblitz gehabt ,Respekt!
      MfG Kodiak
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Kodiak“ ()

      Cockpitkameras sind in Deutschland illegal!?

      Gestern (17.11.2013) habe ich auf VOX mal wieder Auto Motor Sport TV gesehen.
      Dabei war ein Bericht über Cockpitkameras, den ich sehr interessant fand.
      vox.de/medien/sendungen/auto-m…lft-bei-einem-unfall.html

      Der Test von drei Geräten und einer Handyapp war dabei noch nicht mal das Interessanteste.
      Das Drumherum war viel aufschlussreicher!

      Der Trend für diese in Fahrtrichtung filmenden Kameras kommt u.a. aus Russland, wo man im Falle eines Unfalls viel besser vor Versicherung und Gericht da steht, wenn man die Sache auf Video hat. So weit so gut. Habt Ihr gewußt, das die Teile in Deutschland, zumindest wenn sie genutzt werden, gegen Gesetze verstoßen? Der Datenschutz sagt dazu, dass eine Privatperson nicht berechtigt ist, die Öffentlichkeit zu überwachen! Diese Gesetzgebung wird in den verschiedenen Bundesländern auch verschieden intensiv durchgesetzt und unter dem Strich ist ein Gericht bzw. Versicherungen und die Polizei froh, wenn ein Video einen Unfall ohne große Untersuchung klären kann. Je nach Bundesland wird sowas mit zur Entscheidungsfindung hinzu gezogen oder auch nicht.

      Jetzt hat die deutsche Rechtsprechung ein Problem. Ich kann beide Seiten der Angelegenheit verstehen, viele der Verkehrsvideos landen bei Videoportalen und können dadurch total unnötig Konsequenzen für diverse Privatleben nach sich ziehen. Auf der anderen Seite dient so eine Aufzeichnung der Aufklärung eines Unfalles und spart dabei noch Kosten. Dann gibt es da allerdings noch das Problem der Manipulierbarkeit von digitalen Daten.

      Das sind aus meiner Sicht drei Probleme, die der Gesetzgeber klären bzw. regeln muss!
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      Qetesh /Vala Mal Doran

      "Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen."
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      Fjordblaues Imperium
      Ich sage nur: Proxi ist immer Schuld und daher gibbet nix zu klären !!!!!!!!!!!!!! $finger $finger $finger $finger
      Leute, die mit mir nicht auskommen, müssen eben noch an sich arbeiten !!! $finger $finger $finger



      Im Laufe der Jahre begriff ich, daß es unmöglich ist, allen zu gefallen. Daher entschied ich, einfach Allen auf den Sack zu gehen.
      Und ich liebe es..........
      :)
      @blubb
      Dir fehlt mal wieder die Ernsthaftigkeit, für die Situation!
      Wie oft war es schon prenzlich bei Dir?

      Ich hätte so eine Kamera gern schon öfter mal gehabt. Wenn ich allein unterwegs bin, auf längeren Strecken, liegt die Knipse auf dem Beifahrersitz. Da haben schon einige blöd geschaut.
      Vor allem dann, wenn etwas vorsätzlich falsch gemacht wird, um jemanden zu schikanieren. Einige Verkehrsteilnehmer können es nicht ertragen überholt zu werden. Oder Oder Oder Beispiele gibt es da enorm viele.