Auto aus dem Ausland kaufen - wie?

      Auto aus dem Ausland kaufen - wie?

      Nachdem der Sigmavernichter aus Hannover mir nen 24V vor der Nase
      weggeschnappt hat, schaue ich mich natürlich auch weiterhin ein wenig
      um. Nicht mit Druck, ich habe ja ein schönes Auto, aber mit weiterhin
      viel Interesse. Einige wenige aus diesem Forum unterstützen mich
      dabei etwas und suchen im Netz nach einem geeigneten Objekt. Dabei
      wurde ich auch auf einen Sigma in den Niederlanden aufmerksam gemacht.
      Der ist zwar nix für mich aber die Grundidee ist an sich schon ganz gut,
      da gute 24V-Limos mit Vollausstattung in Deutschland doch rar gesät sind.
      Zuerst stand ich dem ablehnend gegenüber aber vielleicht ist das ganze
      ja gar nicht so schwer.

      Was gilt es zu beachten? Was brauche ich zur Überführung nach Deutschland?
      Was sagt der Zoll? Was sagt der TÜV? Was sagt das Straßenverkehrsamt? Welche
      Papiere brauche ich überhaupt? Wo sind dabei Unterschiede zwischen EU und
      NichtEU-Ausland? Sind Polenautos alle Schrott? usw. usw. usw.

      Gibt es hier im Forum Erfahrung mit diesem Thema?
      Diskutiere nie mit Idioten. Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau runter und dann schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung.

      "Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen" (Ozzy Osbourne)

      Lebe so dass Deine Freunde sich langweilen wenn Du tot bist!
      Es soll kein Spender sein. Schrott zu bekommen ist hier weniger problematisch :(

      Danke für den Tip aber bei so einigem verstehe ich Dummchen trotzdem nur Bahnhof.
      Bestehen Sie auf Aushändigung der EU-weit gültigen Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity) - häääh? ?( wat is dat denn?
      Lassen Sie sich die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die
      Kaufrechnung unbedingt im Original geben, da die hiesigen
      Zulassungsstellen keine Kopien akzeptieren dürfen! - und woher soll ich wissen was die in Tschechien, Slowenien usw. für
      Papiere haben? ?(
      Da steht leider auch nicht drin was der TÜV bzw. die DEKRA so haben möchte.....

      edit: hab was gefunden, wohl vom ADAC aber anscheinend älter

      1. Überlegungen vor dem Kauf



      Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt gilt als der interessanteste innerhalb
      der EU, weil bei uns Fahrzeuge aller Klassen in großer Auswahl,
      verhältnismäßig jung, überwiegend in gutem Zustand und zu attraktiven
      Preisen zum Wiederverkauf angeboten werden. Bürger anderer EU-Länder
      kommen deshalb gern nach Deutschland um hier ein Gebrauchtfahrzeug zu
      erwerben.



      Entsprechend gibt es für deutsche Kaufinteressenten wenig rationale
      Gründe, sich in einem anderen Land der Gemeinschaft nach einem
      Gebrauchtwagen für den Alltagsbedarf umzusehen. Gefragt sind jedoch
      Raritäten und Oldtimer ( auch solche die es bald werden ) aus England
      und Italien, zunehmend auch aus Skandinavien.







      2. Zoll und Steuern



      Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in
      ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein
      Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei
      keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr
      anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:



      • Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:

      Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.



      • Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:

      Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen
      Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine
      weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die
      ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU
      keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.



      Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung
      massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es
      mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in
      Betrieb genommen war.

      3. Kaufvertrag



      Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal,
      wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der
      Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in
      Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten
      grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.



      Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand").
      Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes
      ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine
      notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht
      verlangt.







      4. Übergabe



      Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im
      Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien
      akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein
      einziges Fahrzeugdokument.



      Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Italien muß immer der Original-Auszug aus
      dem "Öffentlichen Automobilregister" (Certificato di Proprietà) der
      Provinz, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, vorgelegt werden.
      Dieser Beleg muss bei der italienischen Behörde eigens angefordert
      werden und ist nicht immer .problemlos zu bekommen.







      5. Überführung



      Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je
      nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich
      um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.



      • Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.



      • Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder
      Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer
      und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. In Großbritannien gibt
      es zwar ein Exportkennzeichen, aber keine dafür taugliche
      Kurzhaftpflichtversicherung!



      • Aus Italien, Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen die
      meisten deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen
      Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es
      genaugenommen nicht für die Verwendung im Ausland und demnach auch nicht
      für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen
      Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren
      Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist, dass die für das
      Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene
      Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus
      einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird.



      • Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das
      Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren
      werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung,
      die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt
      der Überführung noch aktiv ist! Nach der Überführung müßte das Fahrzeug
      im Kaufland abgemeldet und die Originalpapiere plus Abmeldebescheinigung
      an Sie nach Deutschland zurückgeschickt werden.







      6. Zulassung



      Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Typgenehmigung haben und zuvor in einem
      anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung
      in Deutschland bei der technischen Pr</acronym>üfstelle
      (TÜV oder DEKRA) zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO
      vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre,
      also mehr als drei Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind. Wird
      die HU und AU nach Zuteilung der Kennzeichen fällig, wird von der
      Zulassungsstelle eine Pr</acronym>üfplakette zugeteilt, die nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist.



      Ist Ihr Fahrzeug älter und hat keine EU-Typgenehmigung muß es immer zur
      HU nach § 29 und zur AU nach § 47a vorgeführt werden. Sollte die Pr</acronym>üfstelle
      kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen haben, weil es sich um
      ein in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie zunächst
      versuchen, es durch den TÜV Stuttgart (Herrn Schönbrunn) zu bekommen,
      der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält:



      TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

      Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten

      Krailenshaldenstr. 30

      70469 Stuttgart

      Tel. 0711 / 8933-255

      Fax 0711 / 8933-259



      Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten
      in diesem Fall behilflich sein. Das Datenblatt selbst zu besorgen
      kostet zwischen 50 und 200 DM (26 bis 102 €).



      Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die
      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie
      sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen
      war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international
      nicht als gestohlen gemeldet ist. Einige wenige Zulassungsstellen
      fordern das Papier direkt auf dem Behördenweg an; ansonsten können Sie
      das auch selbst tun und erhalten es binnen einer Woche gegen eine
      Nachnahmegebühr von 26,50 DM (14 €). Richten Sie Ihre Anforderung
      formlos unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer
      an das



      Kraftfahrtbundesamt

      24932 Flensburg.



      Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:



      - Personalausweis oder Pass

      - Doppelkarte des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl

      - Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag

      - ausländische Fahrzeugpapiere im Original

      - Pr</acronym>üfprotokoll der technischen Pr</acronym>üfstelle

      - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes



      Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte dann nichts mehr im Weg stehen.



      Stand Oktober 1999



      Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für
      Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.




      Ok, das beantwortet ja recht viele Fragen. Hat hier tatsächlich noch niemand so etwas gemacht?
      Diskutiere nie mit Idioten. Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau runter und dann schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung.

      "Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen" (Ozzy Osbourne)

      Lebe so dass Deine Freunde sich langweilen wenn Du tot bist!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „mitsumike“ ()

      Also es ist recht kompliziert mit der Fahrzeug einführung nach deutschland, Der ADAC (aus eigener erfahrung) kann da auch nur bedingt helfen!

      Aus England:

      dort ist ein sehr Fortschrittliches System für die Zulassung.
      Das heißt jedes Fahrzeug besitzt sein Kenzeichen ein leben lang!
      Die KFZ Steuer Genannt "TAX" wird über eine Vignette bezahlt und sieht wie auf dem unteren Bild aus, auf dieser ist der Preis gezeigt, sowie das Kennzeichen.
      auf jeder Öffentlichen Straße darf mann nur mit einer Gültigen solcher TAX Vignette fahren.

      Wer in england ein Auto Kauft und es selbst nach deutschland fährt hat 2 Dinge zu beachten

      aufjedenfall Überprüfung ob versicherungs schutz besteht, dies kann mann leicht über ownvehicle.askmid.com machen, Kennzeichen eingeben Captcha ausfüllen und mann bekommt die Bestätigung.Grün bedeutet versichert zumindest einmal bis 24 Uhr kann mann sicher sein das das auto versichert ist!
      Die Tax sollte auch noch überprüft werden, ist keine vorhanden, kann mann in jedem Post Office TAX Kaufen.

      wer meint er könne ohne tax und ohne versicherung fahren, der sollte wissen das jedes Polizei Auto in England vorne und hinten Kamera´s hat welche sekunden schnell sehen ob TAX und Versicherung Gültig sind wenn nicht heißt es direct Kelle!
      auch jeder Blitzer der in England schön Auffälig am Straßen rand zu sehen ist prüft jedes Kennzeichen auf TAX und Versicherung welches vorbei fährt, ist mal einer dabei der keine Tax oder Versicherung hat wird sofort eine Meldung ans nächste Revier gemacht!

      Tüv in England "M O T" genannt ist teils Jählich teils zweijählrich Fällig! diese sollte natürlcih auch überprüft werden! wenn mann mit dem Wagen in England fahren will.

      Nun zu den Papieren:

      In England gibt es das sogennate V5 Papier das sieht wie unten auf dem Bild aus.
      Dieses Papier ist nebst dem Kaufvertrag das wichtigste papier zum Besitz und zulassung in England als auch zur Zulassung in Deutschland Nötig!
      Dort ist der Verkäufer eingetragen und der neue Besitzer muss sich dort eintrage unterschreiben und der verkäufer muss auch unten unterschreiben.
      der neue Besitzer muss das Orginal Papier mit der Unterschirft des Verkäufers besitzen, ansonsten hat mann ein Porblem.
      auch sind die Kenzeichen zum Zulassne in Deutschland unbedingt mit zur deutschen zulassungstelle zu nehmen die werden mit samt V5 Papier eingezogen!

      Ausserdem ist ein Sogennates "COC" Certifivate of Confermitiy Nötig! Auch für deutsche Fahrzeuge wie Mercedes, Audi, BMW ist diese bei der Zulassung sowie Tüv vorzulegen!

      bei Mercedes wird dieses Papier beim Verkauf immer in die Bordmappe bei gegeben!
      bei anderen Herstellern weiß ich es nicht!

      bei der Beschafung diese papiers beim Hersteller kann es jedoch für eine einfaches Blatt Papier teilweise mehrere Hundert Euro kosten!
      wie z.B. Renault Deutschland kostet das COC unverschämte 180€

      jedoch bekommt mann bei Renault England das COC Papier Kostenlos! also bei jedem hersteller bei verschiedenen stellen nachfragen!
      Bilder
      • Road TAX.jpg

        57,94 kB, 650×370, 5 mal angesehen
      • V5 Paper.jpg

        211,77 kB, 825×1.100, 7 mal angesehen
      "Et Kütt wie et Kütt"

      Pajero 2.8l Diesel Verbrauch: ca. 11l

      Pajero V46
      bj. 1996
      mit 2.8er Diesel Rennmaschiene

      Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC gibt es seit Mitte der 90er zu jedem Fahrzeug. zu Beginn wurden die Blätter häufig nicht mit ausgegeben, weil die Händler nicht wussten, wozu die Dinger gut sein sollen. Es gab ja schließlich die Kfz-Brief und da stand damals auch noch alles drin.

      Für alte Mühlen braucht man das Papier eigentlich nicht. Gegen Gebühr kann man es über Dienstleister oder vom Hersteller anfordern. Eigentlich enthält es, ähnlich dem alten deutschen Kfz-Brief, alle fahrzeugrelevanten Daten. Zulässige Rad-/Reifenkombinationen sind in der Regel sehr ausführlich aufgelistet.

      Vorher beim StVA fragen, ob für Baujahr 19xx dieses Papier benötigt wird.

      In Italien gibt es einen Fahrzeugbrief, der bis auf die bunte Farbe etwas unserem alten Exemplar ähnelt. In den Niederlanden muss es auch so ein Papier geben. Außerdem brauchst du den Kaufvertrag und ggf. eine Abmeldebestätigung.

      Gruß
      Manfred
      Man lebt nur kurz und einmal.
      Holland:

      in Holland hatten wir bisher noch kein Fahrzeug gekauft!

      jedoch haben wir da chon von einigen Problemen gehört, es ist besonders wichtig das der transport ins ausland bei der Behörde gemeldet wird!
      mehr weiß ich für Holländishce Fahrzeug nicht!


      Frankreich:

      ist auf jeden fall eine Amtlich abgestempelte Abmelde bescheinigung wichtig


      Österreich:

      beim Kauf von Österreichischen Fahrzeugen ist das COC papier auch gleichzeitig der Zulassungsteil 2 meist ein DIN A4/A5 Heft dort sind auch alle Zulassungen sowie abmeldungen vermerkt. hier sollte darauf geachtet werden das der Wagen abgemeldet ist als auch ein Länglicher Gelber schein (wie auf dem Bild zu sehen) ins heft meist getackert ist!
      "Achtung" Das Häft ist gleichzeitig der Besitz nachweiß somit also nach vorzeigen nicht mehr aus den augen lassen und nach Geld übergabe keinesfals aus der Hand geben!
      auch wenn mann einen Kaufvertrag hat, ist es schwierig seinen Besitz anspruch ohne das heft geltend zu machen! auch bei Verlust ist es ein schwieriger und langer prozess, eine neu austellung kann 2-3 Monate dauern im seltenen fall auch Jahre! solange steht das Fahrzeug Still!
      Die Kenzeichen sind nicht wie in Deutschland selbst erstellbar sondern werden von der Versicherung (gleichzeitig auch zulassungstelle) ausgegeben.
      und müssen samt Zulassungsteil 1 ein etwas Längerer Gelber schein bei Abmeldung wieder in der zulassungstelle abgegeben werden.
      Mann bekommt also nur die Zulassung Teil 2 sowie die Letzte Tüv Bescheinigung (Tüv bescheinigung nur wichtig bei erneuter zulassung in Österreich)!

      Tüv Austria: Der Tüv ist in Österreich strenger noch als in Deutschland!
      hier ist der Tüv ertsmalig 3 Jahre nach der Zulassung Fällig
      Dann zwei Jahre und dann jedes Jahr Fällig!

      Die Tüv Plakette genannt Pickerl (wie auf dem Bild zu sehen) ist in der Linken oberen ecke der Frontscheibe aufgeklebt!
      dort ist der Monat und das Jahr der nächsten Tüv Prüfung sowie das kenzeichen eingestempelt.
      Die Pickerl Überprüfung darf nur innerhalb von 6 Manten stattfinden das heißt einen Monat vor und 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).
      Heißt im Beispiel des Bildes:

      Fällig ist die Pickerl Überprüfung im August 2014 somit darf mann ab dem 1. Juli 2014 und muss bis Spätesten zum 31. Dezember 2014 die Übeprüfung gemacht haben.






      Ansonsten die Beste Auskunft bekommt mann bei seiner jeweiligen zulassungstelle was mann genau für papiere braucht!

      Ich hoffe das meine erklärung gut zu lesen und zu verstehen ist!

      Und viel Glück bei der suche nach einen guten wagen!
      Bilder
      • Österreich Zulassung.jpg

        305,32 kB, 713×1.500, 2 mal angesehen
      • kfz Begutachtungsplakette Pickerl.jpg

        39,15 kB, 617×355, 2 mal angesehen
      "Et Kütt wie et Kütt"

      Pajero 2.8l Diesel Verbrauch: ca. 11l

      Pajero V46
      bj. 1996
      mit 2.8er Diesel Rennmaschiene

      Noch zur info, wer kein COC bekommt kann beim TÜV eine Einzell abnahme oder genehmigung machen lassen!
      was die aber kostet kann ich nicht genau sagen!
      "Et Kütt wie et Kütt"

      Pajero 2.8l Diesel Verbrauch: ca. 11l

      Pajero V46
      bj. 1996
      mit 2.8er Diesel Rennmaschiene


      Was sagt der TÜV?
      Bei uns war gerade im TV ein Bericht über den TÜV in Deutscnland und das es bei Euch auch einen sogenannten "Euro 150 TÜV" gibt bei welchem man nur die Auto - Papiere abgeben muß ohne das das Auto kontrolliert wird. Wenn das bei Euch so einfach geht kann es Dir egal sein was der TÜV sagt !!! 8o :thumbup:

      Jan Flakus schrieb:


      Was sagt der TÜV?
      Bei uns war gerade im TV ein Bericht über den TÜV in Deutscnland und das es bei Euch auch einen sogenannten "Euro 150 TÜV" gibt bei welchem man nur die Auto - Papiere abgeben muß ohne das das Auto kontrolliert wird. Wenn das bei Euch so einfach geht kann es Dir egal sein was der TÜV sagt !!! 8o :thumbup:
      Nennt sich warscheinlich "TüV 130 Euro"
      funktioniert so gibst du 80 euro für TÜV 50 Euro für Prüfers Tasche Kriegst du Tüv Plakette!
      Egal was mit auto is.....

      Das ist die traurige Warheit, ich kenne über ein paar ecken jemanden der das Praktiziert!
      da fühlt mann sich doch gleich sicherer oder???
      "Et Kütt wie et Kütt"

      Pajero 2.8l Diesel Verbrauch: ca. 11l

      Pajero V46
      bj. 1996
      mit 2.8er Diesel Rennmaschiene

      Danke für die Infos.
      Am wahrscheinlichsten dürfte ein Fahrzeug aus den Niederlanden, Polen, Tschechien,
      Österreich oder Dänemark sein wenns wirklich ein Ausländer werden sollte.
      Werde dann mal den Markt beobachten und den thread möglicherweise wieder
      hoch holen wenn ich was gefunden habe.


      Schönen Dank noch mal an alle
      Diskutiere nie mit Idioten. Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau runter und dann schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung.

      "Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen" (Ozzy Osbourne)

      Lebe so dass Deine Freunde sich langweilen wenn Du tot bist!
      wenn du einen Holländer holen willst sag bescheid, dann frage ich einen Bekannten der in Holland arbeitet, was genau benötigt wird!

      und weiterhin viel Glück bei der Suche!
      "Et Kütt wie et Kütt"

      Pajero 2.8l Diesel Verbrauch: ca. 11l

      Pajero V46
      bj. 1996
      mit 2.8er Diesel Rennmaschiene

      im MFF Forum hat der Mitsulangi einen Galant aus Frankreich importiert, frag mal ihm
      was alles gemacht werden muss.

      Er hatte sogar keine Probleme damit, den Dynamic 4 hier zuzulassen,
      obwohl sein Modell hier nach Deutschland nie kam (war ein Modell speziell nur für Frankreich)....

      aber mitsulangi kann Dir hier weiterhelfen.
      Gruß Jure
      Mazda 6
      Spritwerte
      Ich gebe mir selbst bis zum Herbst nächsten Jahres Zeit. Wenn
      ich bis dahin nix passendes gefunden habe kann es passieren
      dass ich markenuntreu werde und mir nen 8ender kaufe. Hoffentlich
      kommts nicht so weit aber bei jährlich min. 5000km Wohnwagenbetrieb
      brauche ich einfach Tempomat und etwas mehr Leistung. :(
      Diskutiere nie mit Idioten. Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau runter und dann schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung.

      "Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen" (Ozzy Osbourne)

      Lebe so dass Deine Freunde sich langweilen wenn Du tot bist!

      mitsumike schrieb:

      Ich gebe mir selbst bis zum Herbst nächsten Jahres Zeit. Wenn
      ich bis dahin nix passendes gefunden habe kann es passieren
      dass ich markenuntreu werde und mir nen 8ender kaufe. Hoffentlich
      kommts nicht so weit aber bei jährlich min. 5000km Wohnwagenbetrieb
      brauche ich einfach Tempomat und etwas mehr Leistung. :(


      Warum Markenuntreu? §§unschuld Die Lösung heisst Pajero V45W Automatik. Tempomat ist da Serie, Klima ist fast immer drin, je nach Modell nen riesen Panoramadach, darf mindestens 3,3 Tonnen ziehen und je nach Bj. hat der 208 oder 194 PS. Was du damit nicht ziehst, kann mit nem PKW nicht gezogen werden. Und nun du. :D
      Wenn Du keine Vorstellung vom Pajero hast, sag Bescheid, dann kannst Du dir meinen mal ansehen. Ich hab zwar nur nen V46W, aber um nen Eindruck von den Platzverhältnissen zu bekommen reicht das ja für´s Erste. Ich könnte meine Frau bei ihren Eltern absetzten (die wohnen in DU) und ich könnt mich dann verkrümeln... 8) :whistling:
      Beste Grüsse, Frank

      Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Du verstehst! :ideaa

      Einfachheit ist die höchste Form der Raffinesse (Leonardo da Vinci)

      Link zu den Unterhaltskosten Pajero 2.8 TD:
      *hust*
      ähm, zum einen muss das Teil für meinen ganz schmalen Geldbeutel bezahlbar sein
      und zum anderen fahre ich auch schon mal ganz gern mit über 180 über die Autobahn,
      so lange wir es noch dürfen ;(
      kannst aber ruhig trotzdem mal vorbeischauen bei mir ;)
      Den Kaffee gibts heiß und gratis 8)
      Diskutiere nie mit Idioten. Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau runter und dann schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung.

      "Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen" (Ozzy Osbourne)

      Lebe so dass Deine Freunde sich langweilen wenn Du tot bist!
      Naja, 180 auf der Bahn geht mit nem V45 problemlos. :D
      Kommt drauf an was du unter nem "schmalen Geldbeutel" verstehst. §§unschuld
      Was darf denn so ein Auto kosten? Und nen 8 Zyl. bekommst du auch nicht für nen warmen Händedruck. :whistling:
      Beste Grüsse, Frank

      Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Du verstehst! :ideaa

      Einfachheit ist die höchste Form der Raffinesse (Leonardo da Vinci)

      Link zu den Unterhaltskosten Pajero 2.8 TD: