Mahlzeit Leute,
heute ärgere ich mich mal wieder über die bescheuerte Bürokratie und Eintragungswut.
Wie ihr ja wisst, fahre ich einen Mondeo MK III mit 2,5 Liter V6 Motor und 170 PS.
Das Auto hat eine AHK eingetragen mit 1800 Kg Zuglast.
Das bedeutet, dass ich erstmal ECHTE 1800 Kg ziehen darf/dürfte.
WENN, ja wenn da nicht weiter unten eingetragen wäre:
"Zul.Ges.Gew. des Zuges max. 3460 Kg"
Da nun das Auto 1507 Kg Leergewicht und ein zulässiges Gesamtgewicht von 2030 Kg hat,
darf ich nun max. einen Hänger mit 1430 Kg zulässigem Gesamtgewicht dranbibschen.
Im Net fabulieren verschieden Leute, dass man das etwas ausgleichen könnte indem man
das Zugfahrzeug weniger belädt und dafür dann etwas mehr Gewicht für den Anhänger
frei hat.
Ich halte das für kompletten Blödsinn, da sich die Eintragung ja auf das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT
bezieht und nicht auf das tatsächliche Gewicht.
Oder seh ich das falsch? Gibt es ne Möglichkeit das Zul. Gesamtgewicht des Zuges hochsetzen zu lassen, so dass ich
die eingetragenen 1800 Kg Anhängelast auch ziehen darf?
heute ärgere ich mich mal wieder über die bescheuerte Bürokratie und Eintragungswut.
Wie ihr ja wisst, fahre ich einen Mondeo MK III mit 2,5 Liter V6 Motor und 170 PS.
Das Auto hat eine AHK eingetragen mit 1800 Kg Zuglast.
Das bedeutet, dass ich erstmal ECHTE 1800 Kg ziehen darf/dürfte.
WENN, ja wenn da nicht weiter unten eingetragen wäre:
"Zul.Ges.Gew. des Zuges max. 3460 Kg"
Da nun das Auto 1507 Kg Leergewicht und ein zulässiges Gesamtgewicht von 2030 Kg hat,
darf ich nun max. einen Hänger mit 1430 Kg zulässigem Gesamtgewicht dranbibschen.
Im Net fabulieren verschieden Leute, dass man das etwas ausgleichen könnte indem man
das Zugfahrzeug weniger belädt und dafür dann etwas mehr Gewicht für den Anhänger
frei hat.
Ich halte das für kompletten Blödsinn, da sich die Eintragung ja auf das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT
bezieht und nicht auf das tatsächliche Gewicht.
Oder seh ich das falsch? Gibt es ne Möglichkeit das Zul. Gesamtgewicht des Zuges hochsetzen zu lassen, so dass ich
die eingetragenen 1800 Kg Anhängelast auch ziehen darf?