Maximal eintragbare ET beim C50?

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      Maximal eintragbare ET beim C50?

      Servus zusammen,

      ich bin gerade am überlegen ob ich bei meinem C53 Aufbau nicht gleich noch ein paar Spurplatten mit drunterbaue um die Räder noch ein bisserl satter im Radhaus stehen zu haben. Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, bis zu welcher ET trägt der Tüv das ganze noch ein(natürlich vorrausgesetzt das die Räder entsprechend abgedeckt sind)? Die Felgen sind 7x15 und haben ET35 und ich dachte eigentlich an Spurplatten im Bereich 15 bis 25mm pro Rad, wäre dann also ne gesamtET im Bereich +10 bis +20, macht der Tüv da noch mit?
      [b]"Mad Motors", Cars&Bikes with an attitude
      Fuhrpark:
      - "Shinigami" (88iger Mitsubishi Colt C53 Umbau)
      - "Shiki" (90iger Mitsubishi Lancer C12V)
      - "Oni" (92iger VW Golf 2)
      - "el Perezoso" (99iger Kymco Zing)
      - "Purple Haze" (93iger Benelli Scooty)[/b]
      Laut der Bördel-FAQ hat da angeblich jemand 7,5x16 ET20 mit 205/45iger Bereifung und ner 60iger Tieferlegung auf dem C50 gehabt ohne Bördeln oder ziehen zu müssen. Wenn ich mir anschaue wie meine 7x15 ET35 mit 195/50iger Reifen im Radhaus stehen kann ich mir nicht wirklich vorstellen wie da ne 7,5er Felge mit ET20, noch dazu mit ner 60iger Tieferlegung und 205er Reifen, ohne Bördeln und ziehen drunter passen soll.
      [b]"Mad Motors", Cars&Bikes with an attitude
      Fuhrpark:
      - "Shinigami" (88iger Mitsubishi Colt C53 Umbau)
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      - "Oni" (92iger VW Golf 2)
      - "el Perezoso" (99iger Kymco Zing)
      - "Purple Haze" (93iger Benelli Scooty)[/b]