So jetzt muss ich meinen Urlaub doch wo anders machen was soll der mist
Bestimmte Winterreifen ab sofort nicht mehr erlaubt
Autofahrer, die jetzt noch mit Winterreifen nach Italien fahren, sollten unbedingt die Daten auf ihren Pneus mit dem Fahrzeugschein abgleichen. Der Grund: Seit Donnerstag, 15. Mai, dürfen bestimmte Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden.
Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) oder darunter (F-P). In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt (R-ZR) oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch mit dem Geschwindigkeitsindex ist. Der Geschwindigkeitsindex ist Teil der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung (z. B. 225/55 R17 H). Am letzten Buchstaben lässt sich der Geschwindigkeitsindex ablesen. Detaillierte Informationen zum Geschwindigkeitsindex und seiner Interpretation finden sich auf den ADAC Internetseiten (Rubrik: Info, Test & Rat, Stichwort "Reifen" und "Speed-Index").
Die Winterreifen-Bestimmungen gelten auch für ausländische Autofahrer. Wer diese ignoriert, riskiert eine Geldbuße von 419 Euro bis 1.682 Euro.
Übrigens: Nach Einschätzung der ADAC-Juristen fallen auch Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung mit dem Index Q und niedriger unter diese neue Bestimmung. Betroffen wären davon neben Klein-Pkw vor allem auch Wohnmobile und Geländewagen.
Quelle; m.facebook.com/story.php?story…073465&id=100001923519318
Bestimmte Winterreifen ab sofort nicht mehr erlaubt
Autofahrer, die jetzt noch mit Winterreifen nach Italien fahren, sollten unbedingt die Daten auf ihren Pneus mit dem Fahrzeugschein abgleichen. Der Grund: Seit Donnerstag, 15. Mai, dürfen bestimmte Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden.
Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) oder darunter (F-P). In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt (R-ZR) oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch mit dem Geschwindigkeitsindex ist. Der Geschwindigkeitsindex ist Teil der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung (z. B. 225/55 R17 H). Am letzten Buchstaben lässt sich der Geschwindigkeitsindex ablesen. Detaillierte Informationen zum Geschwindigkeitsindex und seiner Interpretation finden sich auf den ADAC Internetseiten (Rubrik: Info, Test & Rat, Stichwort "Reifen" und "Speed-Index").
Die Winterreifen-Bestimmungen gelten auch für ausländische Autofahrer. Wer diese ignoriert, riskiert eine Geldbuße von 419 Euro bis 1.682 Euro.
Übrigens: Nach Einschätzung der ADAC-Juristen fallen auch Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung mit dem Index Q und niedriger unter diese neue Bestimmung. Betroffen wären davon neben Klein-Pkw vor allem auch Wohnmobile und Geländewagen.
Quelle; m.facebook.com/story.php?story…073465&id=100001923519318
Was des Volkes Hände schufen soll des Volkes Eigen sein!
»Ist dieses«, rief mit bitterm Hohn - Der Bär zum Wolf, »des Helden Lohn, - Nach dem wir alle dürsten?
es ist verboten etwas zu verbieten!!! es ist damit also verboten mir das permanente kleinschreiben zu verbieten!!!
»Ist dieses«, rief mit bitterm Hohn - Der Bär zum Wolf, »des Helden Lohn, - Nach dem wir alle dürsten?
es ist verboten etwas zu verbieten!!! es ist damit also verboten mir das permanente kleinschreiben zu verbieten!!!