Auto aus dem Ausland kaufen - wie?

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      Auto aus dem Ausland kaufen - wie?

      Nachdem der Sigmavernichter aus Hannover mir nen 24V vor der Nase
      weggeschnappt hat, schaue ich mich natürlich auch weiterhin ein wenig
      um. Nicht mit Druck, ich habe ja ein schönes Auto, aber mit weiterhin
      viel Interesse. Einige wenige aus diesem Forum unterstützen mich
      dabei etwas und suchen im Netz nach einem geeigneten Objekt. Dabei
      wurde ich auch auf einen Sigma in den Niederlanden aufmerksam gemacht.
      Der ist zwar nix für mich aber die Grundidee ist an sich schon ganz gut,
      da gute 24V-Limos mit Vollausstattung in Deutschland doch rar gesät sind.
      Zuerst stand ich dem ablehnend gegenüber aber vielleicht ist das ganze
      ja gar nicht so schwer.

      Was gilt es zu beachten? Was brauche ich zur Überführung nach Deutschland?
      Was sagt der Zoll? Was sagt der TÜV? Was sagt das Straßenverkehrsamt? Welche
      Papiere brauche ich überhaupt? Wo sind dabei Unterschiede zwischen EU und
      NichtEU-Ausland? Sind Polenautos alle Schrott? usw. usw. usw.

      Gibt es hier im Forum Erfahrung mit diesem Thema?
      Diskutiere nie mit Idioten. Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau runter und dann schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung.

      "Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen" (Ozzy Osbourne)

      Lebe so dass Deine Freunde sich langweilen wenn Du tot bist!
      Es soll kein Spender sein. Schrott zu bekommen ist hier weniger problematisch :(

      Danke für den Tip aber bei so einigem verstehe ich Dummchen trotzdem nur Bahnhof.
      Bestehen Sie auf Aushändigung der EU-weit gültigen Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity) - häääh? ?( wat is dat denn?
      Lassen Sie sich die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die
      Kaufrechnung unbedingt im Original geben, da die hiesigen
      Zulassungsstellen keine Kopien akzeptieren dürfen! - und woher soll ich wissen was die in Tschechien, Slowenien usw. für
      Papiere haben? ?(
      Da steht leider auch nicht drin was der TÜV bzw. die DEKRA so haben möchte.....

      edit: hab was gefunden, wohl vom ADAC aber anscheinend älter

      1. Überlegungen vor dem Kauf



      Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt gilt als der interessanteste innerhalb
      der EU, weil bei uns Fahrzeuge aller Klassen in großer Auswahl,
      verhältnismäßig jung, überwiegend in gutem Zustand und zu attraktiven
      Preisen zum Wiederverkauf angeboten werden. Bürger anderer EU-Länder
      kommen deshalb gern nach Deutschland um hier ein Gebrauchtfahrzeug zu
      erwerben.



      Entsprechend gibt es für deutsche Kaufinteressenten wenig rationale
      Gründe, sich in einem anderen Land der Gemeinschaft nach einem
      Gebrauchtwagen für den Alltagsbedarf umzusehen. Gefragt sind jedoch
      Raritäten und Oldtimer ( auch solche die es bald werden ) aus England
      und Italien, zunehmend auch aus Skandinavien.







      2. Zoll und Steuern



      Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in
      ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein
      Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei
      keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr
      anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:



      • Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:

      Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.



      • Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:

      Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen
      Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine
      weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die
      ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU
      keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.



      Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung
      massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es
      mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in
      Betrieb genommen war.

      3. Kaufvertrag



      Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal,
      wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der
      Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in
      Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten
      grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.



      Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand").
      Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes
      ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine
      notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht
      verlangt.







      4. Übergabe



      Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im
      Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien
      akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein
      einziges Fahrzeugdokument.



      Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Italien muß immer der Original-Auszug aus
      dem "Öffentlichen Automobilregister" (Certificato di Proprietà) der
      Provinz, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, vorgelegt werden.
      Dieser Beleg muss bei der italienischen Behörde eigens angefordert
      werden und ist nicht immer .problemlos zu bekommen.







      5. Überführung



      Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je
      nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich
      um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.



      • Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.



      • Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder
      Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer
      und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. In Großbritannien gibt
      es zwar ein Exportkennzeichen, aber keine dafür taugliche
      Kurzhaftpflichtversicherung!



      • Aus Italien, Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen die
      meisten deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen
      Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es
      genaugenommen nicht für die Verwendung im Ausland und demnach auch nicht
      für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen
      Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren
      Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist, dass die für das
      Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene
      Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus
      einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird.



      • Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das
      Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren
      werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung,
      die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt
      der Überführung noch aktiv ist! Nach der Überführung müßte das Fahrzeug
      im Kaufland abgemeldet und die Originalpapiere plus Abmeldebescheinigung
      an Sie nach Deutschland zurückgeschickt werden.







      6. Zulassung



      Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Typgenehmigung haben und zuvor in einem
      anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung
      in Deutschland bei der technischen Pr</acronym>üfstelle
      (TÜV oder DEKRA) zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO
      vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre,
      also mehr als drei Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind. Wird
      die HU und AU nach Zuteilung der Kennzeichen fällig, wird von der
      Zulassungsstelle eine Pr</acronym>üfplakette zugeteilt, die nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist.



      Ist Ihr Fahrzeug älter und hat keine EU-Typgenehmigung muß es immer zur
      HU nach § 29 und zur AU nach § 47a vorgeführt werden. Sollte die Pr</acronym>üfstelle
      kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen haben, weil es sich um
      ein in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie zunächst
      versuchen, es durch den TÜV Stuttgart (Herrn Schönbrunn) zu bekommen,
      der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält:



      TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

      Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten

      Krailenshaldenstr. 30

      70469 Stuttgart

      Tel. 0711 / 8933-255

      Fax 0711 / 8933-259



      Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten
      in diesem Fall behilflich sein. Das Datenblatt selbst zu besorgen
      kostet zwischen 50 und 200 DM (26 bis 102 €).



      Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die
      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie
      sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen
      war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international
      nicht als gestohlen gemeldet ist. Einige wenige Zulassungsstellen
      fordern das Papier direkt auf dem Behördenweg an; ansonsten können Sie
      das auch selbst tun und erhalten es binnen einer Woche gegen eine
      Nachnahmegebühr von 26,50 DM (14 €). Richten Sie Ihre Anforderung
      formlos unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer
      an das



      Kraftfahrtbundesamt

      24932 Flensburg.



      Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:



      - Personalausweis oder Pass

      - Doppelkarte des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl

      - Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag

      - ausländische Fahrzeugpapiere im Original

      - Pr</acronym>üfprotokoll der technischen Pr</acronym>üfstelle

      - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes



      Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte dann nichts mehr im Weg stehen.



      Stand Oktober 1999



      Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für
      Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.




      Ok, das beantwortet ja recht viele Fragen. Hat hier tatsächlich noch niemand so etwas gemacht?
      Diskutiere nie mit Idioten. Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau runter und dann schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung.

      "Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen" (Ozzy Osbourne)

      Lebe so dass Deine Freunde sich langweilen wenn Du tot bist!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „mitsumike“ ()